Die Kanzlei wurde im Jahre 1975 von Rechtsanwalt Matissek und Rechtsanwalt Barthel gegründet.

Die zunächst vorgenommene "Arbeitsteilung" (RA Matissek: Arbeitsrecht/Zivilrecht; RA Barthel: Zivilrecht/Familienrecht) führte bald zu einer entsprechenden Spezialisierung.

Rechtsanwalt Matissek ist seit 1987 Fachanwalt für Arbeitsrecht; Rechtsanwalt Barthel führte den Titel des Fachanwalts für Familienrecht.
Am 01. Juli 2008 ist Rechtsanwalt Barthel in den Ruhestand getreten. Bereits seit dem 01. Januar 2008 ist Rechtsanwalt Brokamp – bis zum 30. Juni 2008 als angestellter Anwalt, seitdem als Sozius – in der Kanzlei tätig. Auf diese Weise konnte die Kontinuität der Sachbearbeitung sichergestellt werden. Rechtsanwalt Brokamp führt den Titel des Fachanwalts für Familienrecht und ebenfalls den des Fachanwalts für Arbeitsrecht, dies sind die von ihm hauptsächlich bearbeiteten Rechtsgebiete.

Mitte 2015 wurde Herr Rechtsanwalt Tosun eingestellt, er führt den Titel des Fachanwalts für Strafrecht und den des Fachanwalts für Arbeitsrecht, seine Spezialisierung liegt insbesondere im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, Arbeitsrechts und eben des Strafrechts.
Anfang 2017 ist nunmehr auch Rechtsanwalt Matissek in den Ruhestand getreten, das Arbeitsrecht wird seitdem von Herrn Rechtsanwalt Brokamp und Herrn Rechtsanwalt Tosun betreut.


Die Kanzlei ist Mitglied der DIRO. Über diese deutsche und internationale Rechtsanwaltsorganisation bestehen enge Kontakte zu zahlreichen qualifizierten Kanzleien im In- und Ausland, auf die bei Bedarf zu jeder Zeit zurückgegriffen werden kann.